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ECLASS bietet Ihnen die Möglichkeit, kostenlos die aktuellen ECLASS Releases anzusehen und zu durchsuchen. Die Suchfunktion ist intuitiv zu bedienen und ermöglicht es Ihnen, den Standard schnell und unbürokratisch kennenzulernen.

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Klassifikation: 22160200 [ACG569007]

Bevorzugte Benennung 22-16-02 Steinplatte, Bordstein
Definition Platten sind größer als Großsteinpflaster, besitzen jedoch eine geringere Dicke. Ihre Größe kann bis im Meter-Bereich liegen. Sie eignen sich für Beläge von Gehwegen oder großen Flächen. Die Platten müssen ein Verhältnis von größter Länge zu Dicke von ≥ 3:1 besitzen. Ist das Verhältnis kleiner, spricht die Norm von Pflasterplatten. Ein Bordstein (Kantstein, Randstein, Kantenstein) dient zur Abgrenzung verschiedener Bereiche der Straße voneinander und zur Befestigung von Grünstreifen und des Fahrbahn- oder Wegrandes. Die Bordhöhe ist unterschiedlich angelegt und liegt normalerweise im Bereich von 5 bis 12 cm, im Fall vom Hochbord von 10 bis 15 cm. Um das Überqueren für Radfahrer und Rollstuhlfahrer zu erleichtern, werden im Bereich von Kreuzungen die Bordsteine abgesenkt, ebenso bei Grundstückszufahrten
IRDI 0173-1#01-ACG569#007
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